Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) lassen sich die Aufgaben einer Hausverwaltung in vier Bereiche unterteilen:

  • organisatorische Verwaltung
  • kaufmännische Verwaltung
  • technische Verwaltung
  • Verwaltung nach / unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung

 

 

Die Grundleistungen sind:

  • Instandhaltungsplanung (kurz-, mittel- und langfristig)
  • Erstellung von Wirtschaftsplänen
  • Planung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlungen
  • Begehung des Gemeinschaftseigentums
  • Information des Verwaltungsbeirates (über Ereignissen / Maßnahmen)
  • Einzel- und Gesamtkostenabrechnungen
  • Heiz- und Wasserkostenabrechnung
  • Verhandlungen mit Eigentümern, Behörden und Handwerkern
  • Planung / Vergabe von Wartungs-/Reparatur-/Instandhaltungsaufträgen
  • Überprüfung / Überwachung der Versicherungsverträge
  • Abwicklung von Schäden (Versicherung)