Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) lassen sich die Aufgaben einer
Hausverwaltung in vier Bereiche unterteilen:
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organisatorische Verwaltung
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kaufmännische Verwaltung
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technische Verwaltung
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Verwaltung nach / unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
Die Grundleistungen sind:
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Instandhaltungsplanung (kurz-, mittel- und langfristig)
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Erstellung von Wirtschaftsplänen
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Planung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
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Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlungen
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Begehung des Gemeinschaftseigentums
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Information des Verwaltungsbeirates (über Ereignissen / Maßnahmen)
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Einzel- und Gesamtkostenabrechnungen
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Heiz- und Wasserkostenabrechnung
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Verhandlungen mit Eigentümern, Behörden und Handwerkern
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Planung / Vergabe von Wartungs-/Reparatur-/Instandhaltungsaufträgen
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Überprüfung / Überwachung der Versicherungsverträge
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Abwicklung von Schäden (Versicherung)